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Fassungsvergleich zu Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2××

Änderungen zwischen den Fassungen

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 83/2011 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Die Republik Bulgarien und Rumänien werden Vertragsparteien des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, das am 6. Dezember 2002 in Brüssel unterzeichnet wurde und am 1. März 2008 in Kraft getreten ist (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet).