Rechtstracker.at
Norm
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
Fassungen
Art. 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
BGBl
Art. 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
Judikatur
Art. 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
Art. 1 Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
Fassungsvergleich zu
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 10.11.2011 · idF
BGBl. II Nr. 357/2011
Art. 1↗
RIS↗
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 mit 1,027 festgesetzt.