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Fassungsvergleich zu Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.03.2012 · idF BGBl. II Nr. 55/2012 Art. 1↗RIS↗
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling, wird das aus dem Lageplan, Plannummer ASFINAG 3071697/00021/0-437/00000/S03/§14 , Einlage 2.51, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie in den Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling zur Einsicht auf.