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Fassungsvergleich zu Migrationsverordnung 2012××

Änderungen zwischen den Fassungen

Migrationsverordnung 2012 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.05.2012 · idF BGBl. II Nr. 143/2012 Art. 1↗RIS↗
Die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs einschließlich der Einbücherung des unter einer Einlagezahl gespeicherten nicht verbücherten öffentlichen Gutes wird für alle Katastralgemeinden und das Eisenbahnbuch für den 7. Mai 2012 angeordnet.