Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 07.08.2012 · idF BGBl. II Nr. 266/2012 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.