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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 07.08.2012 · idF
BGBl. II Nr. 266/2012
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.