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Fassungsvergleich zu Name, Embleme und Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Name, Embleme und Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 03.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 10/2013 Art. 1↗RIS↗
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Embleme und die Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Schlagworte
BGBl. Nr. 260/1970