Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Artikel 1
Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen Österreich und Armenien dar, die auf der Basis von Zuschüssen finanziert wird und als Offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.