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Fassungsvergleich zu Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.05.2013 · idF BGBl. II Nr. 133/2013 Art. 1↗RIS↗
Die Anerkennung der Anhänger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.