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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim 1
Art. 1neu
in Kraft ab 27.09.2013 · idF BGBl. II Nr. 278/2013 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ottensheim errichtet.