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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Ottensheim
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 27.09.2013 · idF
BGBl. II Nr. 278/2013
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2014 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ottensheim errichtet.