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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.04.2002 · idF BGBl. III Nr. 69/2014 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino begründet eine Zollunion zwischen den Vertragsparteien und soll eine globale Zusammenarbeit zwischen ihnen fördern, um zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Republik San Marino beizutragen und die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zu begünstigen.