Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino – Protokoll
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden werden Vertragsparteien des Abkommens.