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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eisenstadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eisenstadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.05.2014 · idF BGBl. II Nr. 116/2014 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet.