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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach 1
Art. 1neu
in Kraft ab 29.05.2014 · idF BGBl. II Nr. 117/2014 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.