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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Neulengbach
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 29.05.2014 · idF
BGBl. II Nr. 117/2014
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neulengbach errichtet.