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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Liechtenstein)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Liechtenstein) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.07.2014 · idF BGBl. III Nr. 124/2014 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
(1) In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke
1. ,,Verordnung“
die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung;
2. ,,Durchführungsverordnung“
die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung.
(2) In diesem Abkommen haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach der Verordnung und der Durchführungsverordnung oder den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zukommt.