Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Kapitel I
Geltungsbereich des Übereinkommens
Artikel 1
Ziel des Übereinkommens und unter das Übereinkommen fallende Personen
a) den Informationsaustausch, einschließlich gleichzeitiger Steuerprüfungen und der Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland,
b) die Unterstützung bei der Beitreibung, einschließlich Sicherungsmaßnahmen, und
c) die Zustellung von Schriftstücken.