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Fassungsvergleich zu Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.12.2014 · idF BGBl. II Nr. 349/2014 Art. 1↗RIS↗
In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.
Brandstetter