Rechtstracker.at
Norm
Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Art. 1 Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
Fassungsvergleich zu
Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
×
alle §§
Art. 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Errichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 1
neu
in Kraft ab 16.12.2014 · idF
BGBl. II Nr. 349/2014
Art. 1↗
RIS↗
In der Justizanstalt Hirtenberg ist bis 31.03.2016 eine Außenstelle der Justizanstalt Eisenstadt eingerichtet.
Brandstetter