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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Groß-Enzersdorf
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 20.08.2015 · idF
BGBl. II Nr. 232/2015
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Groß-Enzersdorf errichtet.