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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in St. Johann in Tirol
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 12.09.2015 · idF
BGBl. II Nr. 252/2015
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. März 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann in Tirol errichtet.