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Fassungsvergleich zu Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (Montenegro) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.11.2015 · idF BGBl. III Nr. 136/2015 Art. 1↗RIS↗
Gegenstand der Zusammenarbeit
Artikel 1
Diese Vereinbarung hat die Festschreibung der für die Durchführung der Konvention erforderlichen Bestimmungen zum Ziel.