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Fassungsvergleich zu Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betrauung der Bundesrechenzentrum GmbH mit der Errichtung, einer Datenbank für das Energieeffizienz-Monitoring 1
Art. 1neu
in Kraft ab 31.10.2015 · idF BGBl. II Nr. 323/2015 Art. 1↗RIS↗
Die BRZ GmbH wird mit der Errichtung, dem Betrieb und der Wartung einer Datenbank zur Erfassung, Verwaltung, Verarbeitung und Analyse von Daten, die gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), übermittelt werden müssen, betraut. Hinsichtlich dieser von der BRZ GmbH zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht.