Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1neu
Die Verordnung über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, in der Fassung des Amtsblatts zur Wiener Zeitung, Nr. 22/2008, zuletzt geändert durch das BGBl. II Nr. 260/2014 wird auf Anregung des Landeshauptmannes von Kärnten wie folgt geändert:
– Bezeichnung der nach der Ernte von Körnermais oder Soja angebauten Kultur sowie Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden,
– Datum von Ernte und Anbau auf dem Schlag bzw. dem Feldstück,
– Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück nach der Ernte von Körnermais oder Soja ausgebrachten Düngemittel, die Menge des darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffs sowie das Datum der Ausbringung.“
„(4) § 2 Abs. 1 dritter Satz in der Fassung BGBl. II Nr. 319/2015, tritt mit Ablauf des 16. Februar 2016 außer Kraft.