Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger 1
Art. 1neu
in Kraft ab 16.12.2015 · idF BGBl. II Nr. 416/2015 Art. 1↗RIS↗
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 117/2013 durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 35/2014, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 14.039,12, fällig im Dezember 2015, festgesetzt.