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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Vöcklabruck××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Vöcklabruck 1
Art. 1neu
in Kraft ab 19.03.2016 · idF BGBl. II Nr. 66/2016 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2016 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Vöcklabruck errichtet.