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Norm
Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
Fassungen
Art. 1 Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
BGBl
Art. 1 Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
Judikatur
Art. 1 Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
Art. 1 Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
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Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
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Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der EU und Norwegen
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.04.2016 · idF
BGBl. III Nr. 73/2016
Art. 1↗
RIS↗
ARTIKEL 1
Zielsetzung des Abkommens
Vorrangiges Ziel des Abkommens ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien durch die Ergänzung der für die Satellitennavigation geltenden Bestimmungen des EWR-Abkommens.