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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 03.05.2016 · idF
BGBl. II Nr. 98/2016
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kufstein errichtet.