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Fassungsvergleich zu Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer weiteren Notarstelle in Kufstein 1
Art. 1neu
in Kraft ab 03.05.2016 · idF BGBl. II Nr. 98/2016 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kufstein errichtet.