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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien-Meidling
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 20.07.2016 · idF
BGBl. II Nr. 194/2016
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Meidling errichtet.