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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 09.08.2016 · idF
BGBl. II Nr. 215/2016
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden errichtet.