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Norm
Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
BGBl
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
Art. 1 Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Eferding
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 16.11.2016 · idF
BGBl. II Nr. 321/2016
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2018 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Eferding errichtet.