Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2017××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2017 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.11.2016 · idF BGBl. II Nr. 341/2016 Art. 1↗RIS↗
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 mit 1,008 festgesetzt.