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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Verbindung der österreichischen Schnellstraße S 10 und der tschechischen Autobahn D 3 (Tschechische R) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 23.04.2017 · idF BGBl. III Nr. 56/2017 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindung der Schnellstraße S 10 auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Autobahn D 3 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zwischen den Gemeinden Wullowitz und Dolní Dvořiště.