Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Zweck des Übereinkommens und Ziele der Zusammenarbeit
1.
Um es ICPO-INTERPOL zu ermöglichen, ihre in ihrer Satzung festgelegten Aufgaben zu erfüllen, und insbesondere um die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und die Tätigkeit der in Artikel 5 der Satzung angeführten Organe zu fördern, werden ihr die in diesem Übereinkommen festgelegten Immunitäten und Privilegien auf dem Gebiet der Republik Österreich für den Zeitraum, der notwendig ist, um die 45. Regionalkonferenz in St. Johann im Pongau in der Republik Österreich von 16. bis 18. Mai 2017 zu organisieren, abzuhalten und zu beenden, gewährt.