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Fassungsvergleich zu VfGH-Aufhebung des 4. Teils der Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

VfGH-Aufhebung des 4. Teils der Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.08.2017 · idF BGBl. II Nr. 214/2017 Art. 1↗RIS↗
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2017, V 22/2017-13, der Bundesministerin für Bildung zugestellt am 12. Juli 2017, zu Recht erkannt:
Der 4. Teil der Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg über die Einrichtung von für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen erster Instanz zuständigen monokratischen Organen, Mitteilungsblatt der Pädagogischen Hochschule Salzburg, Nr. 2/2015, wird als verfassungswidrig aufgehoben.