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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Armenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Armenien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.2018 · idF BGBl. III Nr. 220/2017 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL 1
GEGENSTAND
Die Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien arbeiten im Bereich der Luftfahrtdienste, gemäß diesem Abkommen, den nationalen Gesetzgebungen ihrer Staaten sowie den Prinzipien und Normen des internationalen Rechts zusammen.