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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, Schweiz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen EG, Mitgliedstaaten, Schweiz 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 66/2018 Art. 1↗RIS↗
TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 1
Gegenstand
Gegenstand dieses Abkommens ist es, die Amtshilfe und die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits auszudehnen, um die in Artikel 2 genannten rechtswidrigen Handlungen zu bekämpfen.