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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Albanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Albanien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.12.2018 · idF BGBl. III Nr. 155/2018 Art. 1↗RIS↗
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
(1) In dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit vom 25.01.2017.
(2) Die in dieser Verwaltungsvereinbarung verwendeten Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die Ihnen in Artikel 1 des Abkommens gegeben wird.