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Norm
Auflassung der Notarstelle Althofen
Fassungen
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Althofen
BGBl
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Althofen
Judikatur
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Althofen
Art. 1 Auflassung der Notarstelle Althofen
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Auflassung der Notarstelle Althofen
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Auflassung der Notarstelle Althofen
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 19.05.1962 · idF
BGBl. Nr. 134/1962
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Ablauf des 31. Mai 1962 die Notarstelle Althofen aufgelassen.