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Fassungsvergleich zu Auflassung einer Notarstelle in Wien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auflassung einer Notarstelle in Wien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.06.1964 · idF BGBl. Nr. 137/1964 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 31. Juli 1964 die Notarstelle in Wien-Innere Stadt XXIII (letzter Amtsinhaber Dr. Erwin Rasch) aufgelassen.