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Fassungsvergleich zu Auflassung einer Notarstelle in Wien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auflassung einer Notarstelle in Wien 1
Art. 1neu
in Kraft ab 12.05.1965 · idF BGBl. Nr. 106/1965 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Ablauf des 30. Juni 1965 die Notarstelle in Wien – Innere Stadt XXII (letzter Amtsinhaber Dr. Carl Mahlknecht) aufgelassen.