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Norm
Errichtung einer Notarstelle in Traun
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Traun
BGBl
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Traun
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Traun
Art. 1 Errichtung einer Notarstelle in Traun
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Errichtung einer Notarstelle in Traun
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Errichtung einer Notarstelle in Traun
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 29.01.1972 · idF
BGBl. Nr. 18/1972
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1972 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Traun errichtet.