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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am See
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.08.1973 · idF
BGBl. Nr. 375/1973
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1973 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Zell am See errichtet.