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Fassungsvergleich zu Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.03.1974 · idF BGBl. Nr. 128/1974 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mödling errichtet.