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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 06.03.1974 · idF
BGBl. Nr. 128/1974
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mödling errichtet.