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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Landeck
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 14.03.1975 · idF
BGBl. Nr. 134/1975
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1975 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Landeck errichtet.