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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Leibnitz
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 05.11.1975 · idF
BGBl. Nr. 554/1975
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Leibnitz errichtet.