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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen 1
Art. 1neu
in Kraft ab 06.03.1976 · idF BGBl. Nr. 85/1976 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.