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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wolfsberg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wolfsberg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 02.04.1976 · idF BGBl. Nr. 120/1976 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1976 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wolfsberg errichtet.