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Fassungsvergleich zu Errichtung einer siebenten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer siebenten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg 1
Art. 1neu
in Kraft ab 18.02.1977 · idF BGBl. Nr. 61/1977 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Salzburg errichtet.