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Fassungsvergleich zu Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.04.1977 · idF BGBl. Nr. 145/1977 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.
Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen.