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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten 1
Art. 1neu
in Kraft ab 08.07.1977 · idF BGBl. Nr. 347/1977 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.