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Norm
Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
BGBl
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
Art. 1 Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
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Errichtung einer dritten Notarstelle in Baden
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 10.05.1980 · idF
BGBl. Nr. 190/1980
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1981 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Baden errichtet.