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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 21.03.1981 · idF
BGBl. Nr. 134/1981
Art. 1↗
RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.