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Fassungsvergleich zu Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldbach 1
Art. 1neu
in Kraft ab 21.03.1981 · idF BGBl. Nr. 134/1981 Art. 1↗RIS↗
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1982 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.